Herzlich willkommen bei der Firma Grüske Immobilien in Erlangen

„Ich kenne den Erlanger Immobilienmarkt nicht aus Datenbanken, sondern aus 35 Jahren täglicher Praxis.“
Boris Grüske – Immobilienmakler (IHK) & Sachverständiger für die bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
- Dompfaffstraße 124 I 91056 Erlangen
Bürozeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
Termine:
Nach telefonischer Vereinbarung. - 09131/ 24264
- info@grueske-immobilien.de
- www.grueske-immobilien.de
60 Jahren ist die Firma Grüske fest in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt verwurzelt. In dieser Zeit haben wir unzählige Menschen begleitet und zahlreiche Immobilien erfolgreich vermittelt.
Gegründet wurde das Unternehmen 1966 von meinem Vater, dem Kaufmann Michael Grüske, zusammen mit seiner Mutter, der Geschäftsfrau Hilde-Annemarie Grüske. Die Immobilien-Tradition unserer Familie reicht jedoch noch weiter zurück: Bereits in Gleiwitz (Oberschlesien) war meine Großmutter im Vermietungsbereich für ihren Vater, den Kaufmann und Buchdruckereibesitzer Karl Grüske, tätig.
Aus 35 Jahren eigener Erfahrung weiß ich, dass für eine erfolgreiche Vermittlung weit mehr nötig ist als nur ein Inserat. Neben einer professionellen Präsentation, dem Vorliegen aller notwendigen Unterlagen sowie einem ehrlichen und zuverlässigen Umgang mit Käufern und Verkäufern ist vor allem die präzise Marktwertanalyse entscheidend.
Mit dem Kombi-Vorteil von Grüske Immobilien setzen Sie von Anfang an auf absolute Preissicherheit:
- Fundierte Wertermittlung statt Schätzungen: Statt auf ungenaue Online-Schätzungen zu vertrauen, ermittle ich den Verkehrswert (Marktwert) Ihrer Immobilie gemäß § 194 BauGB fundiert nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mithilfe des Ertrags-, Sach- und Vergleichswertverfahrens.
- Komplett kostenneutral für Verkäufer: Beauftragen Sie mich im Anschluss mit dem Verkauf, ist diese qualifizierte Wertermittlung für Sie völlig kostenneutral. Das offizielle Gutachter-Honorar wird nach dem erfolgreich beurkundeten Kaufvertrag beim Notar zu 100 % mit der Maklerprovision verrechnet.
So profitieren Sie doppelt von maximaler Expertise und einer transparenten, fairen und reibungslosen Abwicklung.
Aktuelle Immobilienangebote
Dienstleistung
Immobilienvermittlung
Immobilienvermittlung in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Wir bringen Käufer und Verkäufer erfolgreich zusammen
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist weit mehr als ein bloßes Immobiliengeschäft – es ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Als langjähriger Immobilienmakler für die Region Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt haben wir uns darauf fokussiert, die perfekte Brücke zwischen Eigentümern und Kaufinteressenten zu bauen.
Wir vermitteln Wohnungen, Häuser und Grundstücke mit tiefer Marktkenntnis, moderner Vermarktung und einem starken regionalen Netzwerk. Unser Ziel als Immobilienvermittler ist ein reibungsloser, transparenter und rechtssicherer Ablauf, von dem beide Seiten nachhaltig profitieren.
Vertrauen Sie auf eine maßgeschneiderte Immobilienvermittlung in Erlangen, die Angebot und Nachfrage wertoptimiert zusammenführt.
Immobilienwertermittlung
Immobilienwertermittlung in Erlangen und im Landkreis Erlangen-Höchstadt: Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist weit mehr als ein bloßes Immobiliengeschäft – es ist der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Als langjähriger Immobilienmakler für die Region Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt haben wir uns darauf fokussiert, die perfekte Brücke zwischen Eigentümern und Kaufinteressenten zu bauen.
Wir vermitteln Wohnungen, Häuser und Grundstücke mit tiefer Marktkenntnis, moderner Vermarktung und einem starken regionalen Netzwerk. Unser Ziel als Immobilienvermittler ist ein reibungsloser, transparenter und rechtssicherer Ablauf, von dem beide Seiten nachhaltig profitieren.
Vertrauen Sie auf eine maßgeschneiderte Immobilienvermittlung in Erlangen, die Angebot und Nachfrage wertoptimiert zusammenführt.
Kombi-Angebot
Der Kombi-Vorteil ist ein Angebot für Verkäufer, die beabsichtigen ihre Immobilie nach einer Verkehrswertermittlung zu verkaufen.
Der Kombi-Vorteil von Grüske Immobilien garantiert Ihnen eine kostenneutrale Immobilienbewertung nach ImmoWertV (Ertrags-, Sach- und Vergleichswertverfahren), also eine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB, wenn Sie uns anschließend mit dem Verkauf beauftragen – das Gutachter-Honorar wird nach dem Notartermin zu 100 % mit Ihrer Maklerprovision verrechnet.
Firmenvideo
Video created by Leonie Grüske
Aktuelles
Angebotspreis ist nicht gleich Verkaufspreis
Bei meiner täglichen Arbeit erlebe ich es immer wieder, dass mir Verkäufer erzählen dass sie in der Zeitung, im Internet etc. gelesen habe, dass die Immobilienpreise gestiegen sind und begründen somit ihre Preisvorstellung. Hier muss man aufpassen um welchen Immobilientyp […]
Bodenrichtwerte auch für Erlangen online
Was bereits seit einige Zeit für den Landkreis Erlangen-Höchstadt möglich war, dass man sich die Bodenrichtwerte kostenfrei online anschauen konnte ich jetzt auch für die Stadt Erlangen möglich. Im BayernAtlas sind die Bodensichtwerte für die einzelnen Grundstücke einsehbar und können […]
Neue Bodenrichtwert für Erlangen
Im Juni 2026 hat der Gutachterausschuss der Stadt Erlangen die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte sind teilweise gestiegen und teils zurückgegangen. So sind beispielsweise die Bodenrichtwerte in Alterlangen im Bereich der Killingerstraße von 990 Euro […]
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Was ist die Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung ist das rechtliche Fundament einer Eigentumswohnung. Sie teilt ein großes Gebäude offiziell in einzelne Wohnungen auf. Ohne dieses Dokument würde das Haus immer allen Besitzern nur gemeinsam gehören.
Die Teilungserklärung regelt im Wesentlichen drei wichtige Punkte:
• Das Sondereigentum: Was gehört Ihnen ganz alleine (z. B. Ihre Räume, Innentüren, Bodenbeläge)?
• Das Gemeinschaftseigentum: Was gehört allen Eigentümern zusammen (z. B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung)?
• Die Spielregeln (Gemeinschaftsordnung): Wer zahlt wie viel bei Reparaturen und wie wird bei Eigentümerversammlungen abgestimmt?
Kurz gesagt: Erst durch die Teilungserklärung erhält jede Wohnung ihr eigenes Grundbuchblatt und kann überhaupt erst einzeln verkauft, belastet oder vererbt werden.
Was ist eine Grundschuld?
Die Grundschuld ist das wichtigste Sicherungsmittel für Banken, wenn Sie eine Immobilie über einen Kredit finanzieren. Sie ist ein Pfandrecht, das offiziell im Grundbuch (in Abteilung III) eingetragen wird.
Mit der Grundschuld sichert sich die Bank für den Fall ab, dass der Kreditnehmer seine monatlichen Raten dauerhaft nicht mehr bezahlen kann.
Das Prinzip funktioniert in drei Schritten:
• Die Absicherung: Die Bank leiht Ihnen Geld für den Immobilienkauf und verlangt als Sicherheit den Eintrag der Grundschuld im Grundbuch.
• Das Pfandrecht: Durch diesen Eintrag hat die Bank das Recht, die Immobilie im Ernstfall im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu verkaufen, um das geliehene Geld zurückzubekommen.
• Die Löschung: Sobald der Kredit vollständig abbezahlt ist, ist die Grundschuld zwar noch im Grundbuch eingetragen, aber die Bank hat keinen Anspruch mehr darauf. Sie erhalten eine Löschungsbewilligung und können den Eintrag löschen lassen.
Kurz gesagt: Die Grundschuld ist für die Bank die Garantie, dass sie ihr Geld zurückerhält – entweder durch Ihre Ratenzahlungen oder im schlimmsten Fall durch den Verkauf der Immobilie.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein offizielles, staatliches Register, das beim zuständigen Amtsgericht (dem Grundbuchamt) geführt wird. Man kann es sich wie den „Personalausweis“ einer Immobilie vorstellen. Es hält rechtsverbindlich fest, wer Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung ist und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Das Grundbuch ist für jedes Grundstück in drei Abschnitte (Abteilungen) unterteilt:
• Bestandsverzeichnis & Abteilung I: Hier stehen die genaue Lage, die Größe des Grundstücks und wer der aktuelle, rechtmäßige Eigentümer ist.
• Abteilung II: Hier werden Lasten und Beschränkungen eingetragen. Dazu gehören zum Beispiel Wegerechte für Nachbarn oder Wohnrechte für Angehörige.
• Abteilung III: Hier stehen die Finanzen. Banken tragen hier Hypotheken oder Grundschulden ein, um Kredite für den Immobilienkauf abzusichern.
Kurz gesagt: Wer im Grundbuch steht, dem gehört die Immobilie offiziell. Jeder Kauf, Verkauf oder jede Belastung einer Immobilie wird erst dann rechtlich gültig, wenn sie im Grundbuch eingetragen ist.
Was versteht man unter dem Begriff „Bewilligung“?
Im Immobilienrecht ist eine Bewilligung die offizielle, schriftliche Zustimmung einer Person oder Bank, dass eine Änderung im Grundbuch vorgenommen werden darf. Da das Grundbuch ein staatliches Dokument ist, darf das Grundbuchamt dort nichts ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Betroffenen eintragen oder löschen.
Es gibt zwei Varianten, die beim Immobilienkauf am häufigsten vorkommen:
• Die Eintragungsbewilligung: Der aktuelle Eigentümer stimmt zu, dass ein neues Recht für jemand anderen ins Grundbuch eingetragen wird (z. B. eine Grundschuld für die Bank oder ein Wegerecht für den Nachbarn).
• Die Löschungsbewilligung: Die Bank stimmt offiziell zu, dass eine Grundschuld wieder aus dem Grundbuch gelöscht werden darf, weil der Kredit vollständig abbezahlt ist.
Kurz gesagt: Eine Bewilligung ist das rechtliche „Grüne Licht“ des Betroffenen, damit das Grundbuchamt eine Änderung durchführen darf. Sie muss fast immer von einem Notar beglaubigt werden.
Referenzen
Vermittelte Immobilien
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