Boris Grüske Sachverständiger für Immobilien-Wertermittlung

Immobiliengutachter bzw. Immobiliensachverständiger für Wertermittung in Erlangen und im Landkreis Erlangen - Höchstadt

Boris Grüske Immobiliensachverständiger für Immobilienwertermittlung Boris Grüske, Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV), Erlangen & Erlangen-Höchstadt

Seit dem Jahr 2006 bin ich nicht nur als Immobilienmakler in Erlangen und im Landkreis Erlangen - Höchstadt/ Aisch tätig, sondern auch als Sachverständiger für Immobilienwertermittlung bzw. Immobiliengutachter respektive Immobilienbewerter.

 

Unter allen drei Begriffen versteht man dasselbe.

 

Das Ergebnis der Immobilienwertermittlung oder der Immobilienbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswerts gemäß § 194 BauGB des bebauten oder unbebauten Grundstücks. Bei bebauten Grundstücken handelt es sich sowohl um Häuser als auch um Eigentumswohnungen.

 

Zu den Aufgaben des Immobiliensachverständigen oder des Immobiliengutachters für Wertermittlung bzw. den Immobilienbewerter gehört auch die wertmäßige Erfassung eines Rechts, dass auf dem Grundstück lastet, wie zum Beispiel ein eingetragenes Nießbrauchrecht zugunsten eines Dritten das im Grundbuch eingetragen ist.

 

Zu unterscheiden vom Immobilienwertermittler ist der Baugutachter oder Bausachverständige. Dieser gibt beispielsweise Auskunft über die Bausubstanz, stellt Mängel fest, die bei der Ausführung der Baumaßnahmen entstanden sind, usw.

 

Im Folgenden gebe ich Ihnen einen ersten Einblick zu welchen Anlässen man einen Sachverständigen für Immobilienwertermittlung benötigt. Welche Unterlagen neben der Besichtigung (Ortstermin) wichtig sind, wie die Auftragserteilung abläuft und wie Sie mich erreichen können.

 

Boris Grüske

Inhaber

Dipl.- Betriebswirt (BA)

Immobilienmakler (IHK)

Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)

 

 

Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB

 

Erfahrungsgemäß gibt es verschiedene Anlässe für eine Immobilienwertermittlung/ Immobilienbewertung und der Beauftragung eines Sachverständigen für Immobilienwertermittlung bzw. Immobiliengutachters. Zum Beispiel, wenn sie Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten und einen realistischen Verkaufspreis (Marktpreis) benötigen. Aber auch Erbschaft, Scheidung, Trennung, Feststellung der eigenen Vermögenswerte oder der Kauf einer Immobilie können Gründe für eine Verkehrswertermittlung sein. Ebenso, wie die Wertermittlung von Dienstbarkeiten (z.B. Nießbrauch, Wegerecht etc.), die auf dem Grundstück lasten oder aber auch die Überprüfung eines Verkehrswertgutachtens auf Plausibilität.

 

Sie sehen, es gibt die unterschiedlichsten Gründe, warum man einen Immobiliensachverständigen oder Immobiliengutachter für die Wertermittlung braucht.


Daher ist stets ein persönliches Gespräch unumgänglich, indem abgeklärt wird zu welchem Zweck der Verkehrswert ermittelt werden soll, welche Art der Leistung zu welchem Zeitpunkt für Sie sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie in etwa zu rechnen haben. In den meisten Fällen ist es nach dem Erstgespräch und der Durchsicht der Objektunterlagen möglich, Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot zu unterbreiten.

 

Sobald geklärt ist, in welcher Form und in welchem Umfang die Verkehrswertermittlung durchgeführt werden soll, wird nach der Unterzeichnung des Sachverständigenvertrages, indem alle Vereinbarungen und die Konditionen zusammengefasst sind, ein Ortstermin, d.h. eine Besichtigung ihrer Immobilie, vereinbart. Zudem werden, falls notwendig, noch fehlende Unterlagen von mir besorgt. Sobald ich die Immobilie besichtigt habe und mir alle Informationen und Unterlagen vorliegen, starte ich mit der Ermittlung des Verkehrswertes gemäß § 194 BauGB. Bei Vorliegen aller wertrelevanten Unterlagen und der durchgeführten Ortsbesichtigung können Sie erfahrungsgemäß mit einem Ergebnis, bei einer Verkehrswertermittlung in Form eines Kurzgutachtens, in ca. 14 Tagen rechnen.

 

Abschließend noch ein paar Worte zu mir. Nach abgeschlossenem Betriebswirtschaftsstudium mit Studienschwerpunkt Immobilienwirtschaft an der Staatlichen Studienakademie Leipzig und nach 14 Jahren als Immobilienmakler im Raum Erlangen habe ich im Jahr 2005 einen 11-monatigen Weiterbildungslehrgang zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV) an der TÜV-Akademie Köln erfolgreich absolviert.

Somit bin ich seit 2006 auch als Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB) bzw. als Immobiliengutachter für Wertermittlung in Erlangen und im Landkreis Erlangen - Höchstadt/ Aisch tätig und erstelle Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten.


Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Also setzen Sie sich jetzt mit mir in Verbindung und vereinbaren einen ersten Beratungstermin.

 

Falls, Sie im Anschluss Ihre Immobilie verkaufen möchten, bin ich ebenfalls der richtige Ansprechpartner, meine Firma Grüske Immobilien e.K. existiert bereits seit mehr als 50 Jahren auf dem Erlanger Immobilienmarkt und ich selbst bin seit über 30 Jahren als Immobilienmakler in Erlangen sowie im Landkreis Erlangen-Höchstadt/ Aisch tätig.

 

 

Wie lange dauert ein Gutachten (Verkehrswertermittlung) für eine Immobilie?

 

Es ist, wie so oft im Leben, es kommt darauf an. Welche Unterlagen vorliegen, welche Unterlagen besorgt werden müssen, ob Sie ein ausführliches Verkehrswertgutachten oder ein Kurzgutachten benötigen und vieles mehr. Konkret ist es schwierig die genaue Zeit seriös zu Bennen, da verschieden Faktoren eine Rolle spielen. Brauchen Sie beispielsweise Bauakten und müssen diese über das Stadtarchiv besorgt werden, können schnell drei bis vier Wochen vergehen, bis Sie einen Termin zur Einsicht der Bauunterlagen erhalten usw.

Benötigen Sie beispielsweise keine ausführliche Wertermittlung, da Ihnen die Immobilien schon seit Jahren gehört, Sie diese sehr gut kennen, wissen das alle Gebäude genehmigt sind,  Erschließungsbeiträge bezahlt und Sie den Marktpreis zum Beispiel im Rahmen der Erbfolge benötigen, da Sie die Immobilie auf eines Ihrer Kinder übertragen möchten und die anderen Kinder einen finanziellen Ausgleich erhalten sollen, dann reicht in der Regel eine Verkehrswertermittlung gemäß §  194 BauGB, ohne die sonst üblichen Behördenauskünfte in Form eines Kurzgutachtens. Dies dauert beim Vorliegen der benötigten Unterlagen und wenn der Ortstermin stattgefunden hat, ca. 10 Werktage.

 

 

Was kostet eine Immobilienwertermittlung?

 

Auch hier kommt es darauf an, ob man tatsächlich ein Verkehrswertgutachten benötigt oder ob einem der Wertermittlungsteil aus dem Verkehrswertgutachten ausreicht und auf die Einholung der sonst üblichen Behördenauskünfte, Bau- und Lagebeschreibung, Überprüfung der Pläne, ausführliche Begründung aller Wertansätze, Bilddokumentation und Darstellung von Bauplänen im Gutachten verzichtet werden kann.

 

Ein Verkehrswertgutachten starten in der Regel bei 2.500 Euro brutto, abhängig vom ermittelten Verkehrswert bzw. vom Zeitaufwand. Benötigt man nur den Wertermittlungsteil (sog. Verkehrswertermittlung in Kurzform), wie oben beschrieben gehen die Preise für eine Standartimmobilie, ohne Belastungen z.B. Nießbrauchrecht etc. in Erlangen bzw. im Landkreis Erlangen-Höchstadt/ Aisch  bei 1.500 Euro brutto los.

 

Die meisten Verkehrswertermittlung werden auftragsgemäß in der beschriebenen Kurzform gewünscht, da den Auftraggebern*innen die Immobilie in den meisten Fällen hinreichend bekannt ist, Sie wissen das die Gebäude genehmigt worden sind, den Zustand der Immobilie kennen, Erschließungsbeiträge von Ihnen bezahlt worden sind und es Ihnen tatsächlich "nur" um den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB geht.

 

 

Welche Unterlagen werden für die Immobilienwertermittlung benötigt?

 

Hier finden Sie zwei PDF- Dateien getrennt nach Eigentumswohnung sowie Ein- und Zweifamilienhäuser mit jeweils einer Liste, welche Unterlagen für eine Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB von mir benötigt werden. Weitere PDF - Dateien, wie beispielsweise eine Vollmacht finden Sie im Downloadbereich.

Unterlagen für die Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB - Eigentumswohnung
Unterlagen für die Verkehrswertermittlun[...]
PDF-Dokument [38.0 KB]
Unterlagen für die Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB - Ein- bzw. Zweifamilienhaus
Unterlagen für die Verkehrswertermittlun[...]
PDF-Dokument [37.1 KB]

Grüske Immobilien e.K.

Inhaber Boris Grüske

Dompfaffstr. 124 I 91056 Erlangen

 

Tel. 09131/ 2 42 64

Mail info@grueske-immobilien.de

 

Termine nach Vereinbarung:

Sie erreichen mein Büro telefonisch Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr.

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